Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde!
Aufgrund deutlich steigender CoViD-19-Infektionszahlen verschärft das Land Salzburg ab morgen, 13.10.2020, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Das umfasst auch ein komplettes Veranstaltungsverbot im Bezirk Hallein, vorerst zeitlich begrenzt bis einschließlich Montag, 26.10.2020.
Davon betroffen sind lt. Angaben der zuständigen Behörde des Landes Salzburgs alle Spiele, als auch Trainingsmaßnahmen im Gebiet des politischen Bezirks Hallein.
Landesgesetzblatt (RIS-Suche) -> Hinweis: Die Verordnung dzt. noch nicht verfügbar, soll aber demnächst ergänzt werden
Nach bisherigen Erkenntnissen ist ein Ausweichen für Spiele oder Trainingszwecke nicht widerrechtlich. Demnach steht auch die Möglichkeit eines Platzwahltausches (sofern in der laufenden Saison noch kein Spiel gegeneinander stattgefunden hat) oder die Verlegung des Spieles bzw. Trainings auf einen (neutralen) Platz außerhalb des betroffenen Bezirkes im Raum.
Bezüglich Spielabsagen gilt im Zeitraum 14.10.2020 bis einschließlich 26.10.2020 zu den bestehenden Regelungen zusätzlich:
- Ein Tennengauer Verein ist in o. g. Zeitraum, sofern keine andere Platzwahl möglich ist, verpflichtet, sein Heimspiel abzusagen.
- Ein Tennengauer Verein ist in o. g. Zeitraum berechtigt, die Teilnahme an einem Auswärtsspiel aufgrund der ihm fehlenden Möglichkeit des Trainings ohne Zustimmung des Gegners abzusagen.
WICHTIG: Es besteht keine Verpflichtung, Spiele außerhalb des Bezirkes Hallein abzusagen!
Der Bezirkshauptmann des Tennengaues hat informiert, dass es aufgrund der stark steigenden CoV-Infektionszahlen im Tennengau notwendig ist, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu treffen.
Mit Freitag, 09.10.2020, wird daher eine Verordnung in Kraft treten, die für den Tennengau (Bezirk Hallein) für den Sport zusätzlich Folgendes vorsieht:
- Sportveranstaltungen im Bezirk Hallein sind, vorbehaltlich der Regelungen in Punkt 2, nur ohne Zuschauer zulässig.
- Ersatzspieler, Trainer, Betreuer sowie sonstige Personen, die für die Durchführung einer Sportveranstaltung erforderlich sind, gelten nicht als Zuschauer.
Als Zuschauer zugelassen sind je minderjährigem Sportler, der an der Sportveranstaltung mitwirkt, die gesetzlichen Vertreter oder an deren Stelle die Aufsichtspersonen sowie deren minderjährige Kinder.
Die Verordnung gilt vorerst bis 18.10.2020. Vor Ablauf der Verordnung wird die epidemiologische Lage erneut beurteilt.
U16 GEWINNT 4:0 vs. Altenmarkt
In eine Partie in welche unsere U16 unter normalen Bedingungen als klarer Favorit starten würde, standen die Vorzeichen, nicht zuletzt wegen den strauchelnden Leistungen in den ersten beiden Begegnungen, auf ein spannendes Spiel.
Doch von Beginn an trat die U16 souverän auf und ließ kaum Chancen des Gegners zu.
1. Oberalmer Sportverein – SG Perwang/ M'beuern
3. Oktober, 2020, Sportplatz Oberalm
In the Face … lichterloh
Unsere Jungs stehen nach den ersten 15 Minuten 75 Minuten neben sich und haben an diesem Nachmittag gegen die Cleverness des Gegners keinen Kick Trick und keinen Joke.
Dem Wellenreiten des Tabellenführers folgt mit einer 1:5-Tätschn im Heimspiel gegen die SG Perwang/Michaelbeuern ein gewaltiges Absaufen.
Die Gäste ziehen ab dem Anpfiff ihr Ding durch, verweigern sich jeder fußballerischen Ästhetik und machen die Räume dicht.