Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde!

Aufgrund deutlich steigender CoViD-19-Infektionszahlen verschärft das Land Salzburg ab morgen, 13.10.2020, die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
Das umfasst auch ein komplettes Veranstaltungsverbot im Bezirk Hallein, vorerst zeitlich begrenzt bis einschließlich Montag, 26.10.2020.

Davon betroffen sind lt. Angaben der zuständigen Behörde des Landes Salzburgs alle Spiele, als auch Trainingsmaßnahmen im Gebiet des politischen Bezirks Hallein.

Landesgesetzblatt (RIS-Suche) -> Hinweis: Die Verordnung dzt. noch nicht verfügbar, soll aber demnächst ergänzt werden

Nach bisherigen Erkenntnissen ist ein Ausweichen für Spiele oder Trainingszwecke nicht widerrechtlich. Demnach steht auch die Möglichkeit eines Platzwahltausches (sofern in der laufenden Saison noch kein Spiel gegeneinander stattgefunden hat) oder die Verlegung des Spieles bzw. Trainings auf einen (neutralen) Platz außerhalb des betroffenen Bezirkes im Raum.

Bezüglich Spielabsagen gilt im Zeitraum 14.10.2020 bis einschließlich 26.10.2020 zu den bestehenden Regelungen zusätzlich:

  1. Ein Tennengauer Verein ist in o. g. Zeitraum, sofern keine andere Platzwahl möglich ist, verpflichtet, sein Heimspiel abzusagen.
  2. Ein Tennengauer Verein ist in o. g. Zeitraum berechtigt, die Teilnahme an einem Auswärtsspiel aufgrund der ihm fehlenden Möglichkeit des Trainings ohne Zustimmung des Gegners abzusagen.

WICHTIG: Es besteht keine Verpflichtung, Spiele außerhalb des Bezirkes Hallein abzusagen!