Der Bezirkshauptmann des Tennengaues hat informiert, dass es aufgrund der stark steigenden CoV-Infektionszahlen im Tennengau notwendig ist, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu treffen.

Mit Freitag, 09.10.2020, wird daher eine Verordnung in Kraft treten, die für den Tennengau (Bezirk Hallein) für den Sport zusätzlich Folgendes vorsieht:

  1. Sportveranstaltungen im Bezirk Hallein sind, vorbehaltlich der Regelungen in Punkt 2, nur ohne Zuschauer zulässig.
  2. Ersatzspieler, Trainer, Betreuer sowie sonstige Personen, die für die Durchführung einer Sportveranstaltung erforderlich sind, gelten nicht als Zuschauer.
    Als Zuschauer zugelassen sind je minderjährigem Sportler, der an der Sportveranstaltung mitwirkt, die gesetzlichen Vertreter oder an deren Stelle die Aufsichtspersonen sowie deren minderjährige Kinder.

Die Verordnung gilt vorerst bis 18.10.2020. Vor Ablauf der Verordnung wird die epidemiologische Lage erneut beurteilt.